Photovoltaik-Anlagen
Photovoltaik, Elektromobilität und Speicher
Sie möchten einen Beitrag zur Energiewende leisten und unabhängig von steigenden Strompreisen werden? Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Planung Ihrer Photovoltaik-Anlage achten müssen, wie Sie Ihren selbst erzeugten Strom speichern und welche Fördergelder Sie in Anspruch nehmen können.
Sie möchten noch mehr aus Ihrer Photovoltaikanlage herausholen? Dann laden Sie Ihr Elektrofahrzeug mit selbst produziertem Solarstrom. Es gibt kaum ein besseres Gespann als eine Photovoltaikanlage und ein Elektrofahrzeug. Sobald Ihre Photovoltaikanlage Strom produziert und Sie Ihr Elektroauto an die Ladestation anschließen, tankt es Solarstrom. Falls die aktuell produzierte Strommenge nicht ausreicht, wird sie um Strom aus dem Netz ergänzt. Damit das Ganze auch über Nacht funktioniert, benötigen Sie einen Heimbatteriespeicher, der über ausreichend Speicherkapazität verfügt.
Steuerfreiheit für kleine Photovoltaik-Anlagen
Private Anlagen bis zu 30 kWp und Anlagen auf gemischt genutzt Gebäuden bis 15 kWp sind grundsätzlich von der Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms, also auch dann, wenn der selbst produzierte Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Dies bedeutet jedoch auch, dass alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit der PV-Anlage stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen! Damit sind auch alle Aufwendungen (einschließlich der AfA) für eine Photovoltaikanlage einkommensteuerlich unbeachtlich.
Steuerbefreiung gilt auch für die Lieferung, die Einfuhr und die Installation einer PV-Anlage einschließlich eines Stromspeichers, so dass seit 01.01.2023 sowohl die Lieferung des Materials als auch die Montage einer PV-Anlage nicht mehr mit der Umsatzsteuer belastet werden.