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Photovoltaik-Anlagen

Zwei Techniker mit Schutzhelmen installieren Solarpanels auf einem Dach bei sonnigem Wetter.
Quelle: OBO Bettermann

Wir sind Ihr Fachpartner für Photovoltaik aus Lindlar!


Photovoltaik, Elektro­mobilität und Speicher

Sie möchten einen Beitrag zur Energie­wende leisten und unab­hängig von steigenden Strom­preisen werden? Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Planung Ihrer Photo­voltaik-Anlage ach­ten müssen, wie Sie Ihren selbst er­zeug­ten Strom speichern und wel­che Förder­gelder Sie in An­spruch nehmen können.

Sie möchten noch mehr aus Ihrer Photovoltaik­anlage heraus­holen? Dann laden Sie Ihr Elektro­fahrzeug mit selbst produ­ziertem Solar­strom. Es gibt kaum ein besseres Gespann als eine Photo­voltaik­anlage und ein Elektro­fahrzeug. Sobald Ihre Photo­voltaik­anlage Strom pro­duziert und Sie Ihr Elektro­auto an die Lade­station anschließen, tankt es Solar­strom. Falls die aktuell pro­duzierte Strom­menge nicht aus­reicht, wird sie um Strom aus dem Netz ergänzt. Damit das Ganze auch über Nacht funk­tioniert, benötigen Sie einen Heim­batterie­speicher, der über aus­reichend Speicher­kapazität verfügt.

Steuerfreiheit für kleine Photovoltaik-Anlagen

Private Anlagen bis zu 30 kWp und Anlagen auf gemischt genutzt Gebäu­den bis 15 kWp sind grund­sätz­lich von der Steuer befreit. Die Steuer­befreiung gilt unab­hängig von der Verwen­dung des erzeugten Stroms, also auch dann, wenn der selbst produ­zierte Strom voll­ständig in das öffent­liche Netz ein­gespeist wird.

Dies bedeutet jedoch auch, dass alle Aus­gaben, die in Zusammen­hang mit der PV-Anlage stehen, nicht als Betriebs­ausgaben oder Werbungs­kosten abgezogen werden dürfen! Damit sind auch alle Auf­wendungen (ein­schließ­lich der AfA) für eine Photo­voltaik­anlage ein­kommen­steuerlich unbeacht­lich.

Steuerbefreiung gilt auch für die Lieferung, die Ein­fuhr und die Installation einer PV-Anlage ein­schließlich eines Strom­speichers, so dass seit 01.01.2023 sowohl die Lieferung des Materials als auch die Mon­tage einer PV-Anlage nicht mehr mit der Umsatz­steuer belastet werden.

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